Der Führerschein wird "100" |
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Die Geburtsstunde des Führerscheins schlug am 3. Mai 1909 mit dem kaiserlichen „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Dadurch entstand erstmals eine rechtsverbindliche Regelung, die die die Ausweisflut der Königreiche, Herzog- und Fürstentümer im Deutschen Reich ablöste. Im § 2 hieß es: „Wer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Reich; sie ist zu erteilen, wenn der Nachsuchende seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan hat und nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Den Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch eine Bescheinigung (Führerschein) zu erbringen.” |
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