Der Führerschein wird "100"
Die Geburtsstunde des Führerscheins schlug am 3. Mai 1909 mit dem kaiserlichen „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Dadurch entstand erstmals eine rechtsverbindliche Regelung, die die die Ausweisflut der Königreiche, Herzog- und Fürstentümer im Deutschen Reich ablöste. Im § 2 hieß es: „Wer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Reich; sie ist zu erteilen, wenn der Nachsuchende seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan hat und nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Den Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch eine Bescheinigung (Führerschein) zu erbringen.”
Vom „grauen Lappen“ bis zur heutigen Scheckkarte war es jedoch ein weiter Weg. So stammt der älteste noch erhaltene Fahrausweis aus dem Jahre 1896, eine Velociped-Fahrkarte für eine Frau. Damals schrieb Dr. med. Warmwickler: „Auf Grund meiner fünfzigjährigen Praxis erkläre ich die seit zwei Jahren aufkommende Radfahrmanie der Damen schlechthin für Massenselbstmord.“ Diese Prophezeihung sollte sich zwar nicht bewahrheiten, doch es dauerte noch mehr als ein halbes Jahrhundert, bis Frauen zumindest formell gleichberechtigt waren. Bis 1958 brauchten sie die Erlaubnis ihres Ehemannes, wenn sie den Führerschein machen wollten.
Zu dem Thema gibt es eine Ausstellung im Meilenwerk Düsseldorf, die danach auch im Meilenwerk Berlin zu sehen ist. Sie basiert auf einer fast 30-jährigen Sammlung des Technik-Archivs Hahn und wurde mit Unterstützung der Sachverständigen-Organisation FSP und des Meilenwerks Düsseldorf erstellt.